„Es ist gerade einmal ein Jahr her, als der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 02.08.07 entschieden hat, dass den verbeamteten Lehrkräfte, die an einer Schüler- oder Klassenfahrt teilnehmen, die dafür entstandenen tatsächlichen Aufwendungen nach dem bayerischen Reisekostengesetz zu erstatten sind“, erinnert die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für den Öffentlichen Dienst, Christa Naaß.
Aufgrund der jüngsten Pressemitteilung des hiesigen CSU-Abgeordneten, der das SPD-Bildungsprogramm als „entlarvend und wirklichkeitsfremd“ bezeichnet hat, fordert die SPD-Landtagsabgeordnete Christa Naaß ihn auf endlich öffentlich zu erklären, ob und wie er Schulstandorte in unserem Landkreis retten wolle.