Zur diesmaligen Landtagsfahrt der Abgeordneten Christa Naaß waren überwiegend Mitglieder des Filmclubs Gunzenhausen, Gäste der Pfarrei Weißenburg sowie viele interessierte Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Durch die schwierigen Witterungsverhältnisse erst verspätet
in München angekommen, konnten die Teilnehmer bei einer
Diskussion mit MdL Naaß zunächst Informatives über den Bayerischen Landtag erfahren.
Christa Naaß: Einfrieren des Pensionsfonds ist das falsche Signal / Probleme werden auf künftige Haushalte verlagert
„Hoch gelobt wurde von Seiten der CSU die Einführung eines Pensionsfonds zum 1. Januar 2008,“ erinnert die SPD-Fraktionsvizin Christa Naaß. Eine Maßnahme, die die SPD-Landtagsfraktion bereits im Februar 1996 gefordert hatte. Endlich reagierte die Staatsregierung mit der Rückstellung von 500 Euro pro Monat für jeden neu-eingestellten Beamten auf ein Problem, was seit vielen Jahren bekannt war. Die Versorgungsleistungen wurden bis dato regelmäßig aus dem laufenden Haushalt bezahlt -im Gegensatz zu den Kommunen, die verpflichtet waren, entsprechende Rückstellungen zu bilden.
Das Jahr 2010 ist, wie schon das Jahr 2009, geprägt von der weltweit schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg. Die Finanzkrise und die damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen sind immer noch nicht vorhersehbar, aber man braucht kein Prophet zu sein, dass uns die Auswirkungen auf die Landkreisfinanzen sicher 2011 noch manche böse Überraschung bereitet wird und die Planungen auch noch in den folgenden Jahren negativ beeinflussen werden. Auf Bundes- und Länderebene sind die negativen Auswirkungen bereits deutlich geworden. Das beschönigend genannte ?Wachstumsbeschleunigungsgesetz? der schwarz-gelben Koalitionsregierung hat, so auch die Meinung aller Fachleute landauf, landab, bereits 2010 zu einem Desaster für alle Kommunen in Deutschland geführt. Hier sei mir auch ein Satz zu den Schlüsselzuweisungen gestattet. Wir brauchen auch eine Veränderung bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen und eine Neuordnung des Finanzausgleiches der dauerhaft kommunalfreundlich gestaltet werden muss. Auch die Finanzausstattung der Bezirke darf nicht zu Lasten der Landkreise und damit der Kommunen geregelt werden, hier muss die Regierung des Freistaates Bayern ihrer Verantwortung gemäß dem FAG(Finanzausgleichsgesetz) gerecht werden.